Montag, 3. August 2015

Vom Kinderbuchmanuskript zum Bilderbuchverlag, Teil 9

Bilderbuchverlag Erstlingswerk "Der Wachmann"
Nachdem die Entscheidung zur Verlagsgründung gefallen war, gab es Aufgaben zu erledigen, die mit der klassischen Manuskriptarbeit und Bucherstellung überhaupt nichts zu tun haben und sicherlich  bei vielen Autoren auch keine Begeisterung auslösen würden. Hier das Wesentliche in Kürze. Wer einen Verlag gründen will muss zunächst wissen, ob er das alleine macht oder mit anderen zusammen. Danach gilt es eine Gesellschaftsform zu wählen. Ich habe mich für ein Einzelunternehmen entschieden. Das bedeutet, dass ich für alle Entscheidungen mit meinem Privatvermögen hafte und den Firmennamen nicht frei wählen darf, weil der komplette Name des Unternehmers auch Teil des Firmennamen sein muss. Die Gründung erfolgt mit der Anmeldung des Einzelunternehmens beim Gewerbeamt. Ein Handelsregistereintrag ist nicht erforderlich. Das Finanzamt akzeptiert die einfache Buchführung.
Und wie geht es nach der Gewerbeanmeldung weiter? Es wird definitiv nicht langweilig. Auf dem Programm stehen:
- Beantragung ISBN-Nummern
- Fertigstellung Illustrationen
- Layout erstellen
- Durckvorlage erstellen
- Druckauftrag Buch, Poster, Postkarten und Lesezeichen erteilen
- Pressemeldungen schreiben
- etc.
Geplanter Erscheinungstermin für das Erstlingswerk des Bilderbuchverlags ist Herbst 2015. Titel und Inhalt werden erst zu einem späteren Zeitpunkt verraten. Es lohnt sich also immer mal wieder auf dieser Seite vorbei zu schauen.

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Nun wünsche ich Ihnen allen erholsame Ferien.Spätestens im September melde ich mich wieder. Vielleicht aber auch schon früher...

Viele Grüße,

Bernd Killinger


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